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 Tätigkeitsschwerpunkte
   Was ist mein Spezialgebiet?   Diese Frage hört man immer wieder.    Das schöne am Beruf des Rechtsanwalts ist, dass man seine
              gesamten durch das Studium erworbenen Rechtskenntnisse einsetzen
              kann. Als Richter, Staatsanwalt, Beamter oder Angestellter in der
              Wirtschaft hat man diese Möglichkeit meist nicht, da sehr
            oft nur einzelne Rechtsgebiete zum Aufgabengebiet gehören.    Dennoch kommt man aufgrund der Fülle und Vielfalt der verschiedenen
              Rechtsmaterien nicht umhin, gewisse Teilbereiche des Rechts als
              Schwerpunkte zu setzen. Der deutlichste Schwerpunkt meiner Tätigkeit
              ist im Strafrecht zu finden. Um auf dem Gebiet des Strafrechts
              als Strafverteidiger besonders qualifiziert arbeiten zu können,
              habe ich deshalb unter Vorlage der gesetzlich vorgesehenen Unterlagen
              bei der Rechtsanwaltskammer Nürnberg die Erlaubnis zur Führung
              der Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" beantragt.
              Mit Urkunde vom 26.06.2004 hat mir der Vorstand der Rechtsanwaltskammer
              Nürnberg die Befugnis verliehen, die Bezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht" zu führen.     Die einzelnen Tätigkeitsschwerpunkte meiner Anwalts- und Fachanwaltskanzlei
              in Regensburg sind im Einzelnen auf dieser Web-Präsentation
              genannt.
 
 
 
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