Waffenrecht 
            
          Bereits seit meiner Jugend bin ich als Sportschütze
            mit dem Umgang und den Genehmigungsvoraussetzungen von Schusswaffen
            vertraut.  
           
              Die behördlichen Verfahren betreffend den Erwerb, den Besitz
            und das Führen von Waffen kenne ich daher aus eigener Praxis. 
           
              Diese Praxis konnte ich in vielen Jahren durch meine Vorstands-Tätigkeit
                in einem Schützenverein erheblich erweitern, da hierbei ständig
                Waffenbeantragungen, behördliche Auflagen, gesetzliche bzw.
                Vereins- und Verbandsvorschriften, Weiterbildungen usw. auf der Tagesordnung
            stehen. 
           
              Die Straftatbestände im Waffenrecht (v.a. unerlaubter Besitz
                  und Erwerb sowie unerlaubtes Führen von Waffen) gehören
                  selbstverständlich ebenfalls zu diesem Interessenschwerpunkt
            (Siehe auch Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht). 
           
              Ein deutlicher Schwerpunkt meiner Tätigkeit auf diesem Gebiet
                    liegt in der Beratung bezüglich Genehmigung von Waffen, sicherer
                    Aufbewahrung und Transport dieser und Problemen mit den Ämtern
            wegen drohendem Verlust der waffenrechtlichen Berechtigungen.  
           
              Nach  mehreren Änderungen des Waffenrechts -vor allem
              wegen Gewaltdelikten unter Waffeneinsatz in den letzten Jahren-
              kam es zu deutlich erhöhtem Beratungsbedarf und auch Problemen
              mit der Umsetzung des neuen Waffenrechts in die Praxis: Zuvor erlaubte
              Waffen sind nun verboten und die Aufbewahrungsrichtlinien wurden
              zum Gesetz. 
            
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